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Zuzahlungen

 

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben keine Zuzahlung zur Heilmittelerbringung zu leisten.

 

Erwachsene ohne Befreiung von der Zuzahlung müssen Anteilig 10 % der Kosten und eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Verordnung selber tragen.