Zuzahlungen
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben keine Zuzahlung zur Heilmittelerbringung zu leisten.
Erwachsene ohne Befreiung von der Zuzahlung müssen Anteilig 10 % der Kosten und eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Verordnung selber tragen.